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   BSG, 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B   

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BSG, 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B (https://dejure.org/2012,20150)
BSG, Entscheidung vom 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B (https://dejure.org/2012,20150)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - B 13 R 315/11 B (https://dejure.org/2012,20150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Erwerbsminderungsrente - berufskundliche Sachaufklärung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - Erwerbsminderungsrente - berufskundliche Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B
    Zudem müssen die tatsächlichen Umstände, welche den Verstoß begründen sollen, substantiiert dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4, Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff) .
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B
    Für die Frage, ob ein ausreichender Grund für eine unterlassene Beweiserhebung besteht, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu dem von dem Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären (stRspr, zB BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 7.2.2012 - B 13 R 392/10 B - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 392/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B
    Für die Frage, ob ein ausreichender Grund für eine unterlassene Beweiserhebung besteht, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu dem von dem Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären (stRspr, zB BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 7.2.2012 - B 13 R 392/10 B - Juris RdNr 16) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 8 R 736/16
    Aus berufskundlicher Sicht kommt "Überkopfarbeit" bei Tätigkeiten in Registraturen nur gelegentlich bei Handhabung von Archivmaterial aus höheren Regalen vor und ist unter Verwendung von üblichen Hilfsmitteln, wie Leitern, Trittstufen weitgehende kompensierbar (st. Rspr. vgl. BSG B. v. 10.07.2012 - B 13 R 315/11 B -, juris).
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